Schritte zur Therapie
· Kontaktaufnahme mit uns
Sie möchten einen Therapieplatz bei uns? Bitte füllen Sie für eine Therapieplatzanfrage das Kontaktformular aus. Wir melden uns bei Ihnen telefonisch, sobald ein passender Termin für Sie frei wird. Das weitere Vorgehen sowie Fragen können gerne telefonisch geklärt werden.
· Verordnung
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine (fach-)ärztliche Verordnung auf der „10 x 60 Minuten logopädische Therapie“ vermerkt ist. Ärztliche Verordnungen sind seit Jänner 2024 ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig.
· Chefärztliche Bewilligung
Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Therapiekosten übernimmt, muss der Verordnungsschein vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden, dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Bitte bringen Sie den bewilligten Verordnungsschein zur ersten Therapieeinheit mit. (Die Bewilligungspflicht ist mit Stand Jänner 2024 bei der ÖGK und der BVAEB vorerst ausgesetzt.)
Kostenrückerstattung und Tarife
Kostenrückerstattung
Als Wahllogopädinnen aller Kassen sind die Kosten für die Therapie direkt bei uns zu begleichen. Sie erhalten jeweils nach 5 Therapieeinheiten eine Honorarnote. Diese können Sie anschließend zusammen mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse für die Rückerstattung einreichen. Je nach gesetzlicher Krankenkasse werden ca. 60-85% der Therapiekosten und ca. 60-90% der Hausbesuchszuschläge refundiert. Zusatzversicherungen übernehmen bis zu 100% der Therapiekosten. Erkundigen Sie sich bei Ihren Versicherungen danach.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Tarife (ab Jänner 2024)
Tarif 1 30 Min. 50,00 €
Tarif 2 45 Min. 75,00 €
Tarif 3 60 Min. 98,00 €
Zuschläge für Hausbesuche:
Hausbesuchspauschale 35,00 €
Kilometergeld 0,42 € pro gefahrenen Kilometer
Erstkontakt
Nach telefonischer Vereinbarung findet unser erster Termin statt. Im Zuge dessen wird mittels Anamnese und logopädischer Diagnostik festgestellt, ob zu diesem Zeitpunkt logopädische Therapie benötigt wird. Bitte bringen Sie zu diesem Termin (sofern vorhanden) alle für uns möglicherweise relevanten Unterlagen mit (z. B. Reha- und Krankenhausbefunde, Hörtests, andere Austestungen wie bspw. AV(W)S-Diagnostiken, Entwicklungsdiagnostiken, etc.).